Bildungsurlaub

Bildungsurlaub wird in einigen deutschen Bundesländern gewährt: Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen. Jeder Arbeitnehmer, der mindestens 6 Monate vollzeitbeschäftigt ist, hat den Anspruch auf Bildungsurlaub um sich weiterzubilden. Ihm werden dafür vom Arbeitgeber alle 2 Jahre 10 Tage zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub eingeräumt. Das Gehalt wird weiterhin bezahlt. (Bildungsurlaub kann allerdings aus betriebstechnischen Gründen auch abgelehnt werden.)

Urlaub in fremden Ländern und Städten kann dazu genutzt werden dort eine anerkannte Bildungsanstalt zu besuchen und Kurse zu belegen, z.B. einen Sprachurlaub mit einem Badeurlaub zu verbinden. Um als Bildungsurlaub anerkannt zu sein, muss der Sprachkurs werktäglich mindestens 6 Stunden täglich Sprachunterricht betragen. Sprachschule und Sprachkurs müssen vom zuständigen Kultusministerium der BRD anerkannt sein.

Da unsere Sprachkurse 5x die Woche stattfinden und max. 4 Unterrrichtseinheiten pro Kurstag enthalten, können Sie nicht als Bildungsurlaub anerkannt werden.

>> Spanisch - Sprachkurs

 

 

 


 

 

La Palma Frühbucher Panoramafotos von La Palma Webcam
La Palma Tourismus Logo